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Der Prozess um das Sakrileg
Die Plagiatsvorwürfe gegen Dan Brown und seinen Bestseller "The Da Vinci Code" (deutsch "Sakrileg") sind derzeit eines der beherrschenden Themen in der literarischen Welt
Es ist eines der erfolgreichsten Bücher überhaupt: „The Da Vinci Code“, in Deutschland erschienen unter dem Titel „Sakrileg“, hat in den drei Jahren seit Erscheinen über 40 Millionen Exemplare verkauft und steht nach wie vor weit oben in den Hitlisten. Der Thriller von Autor Dan Brown war Vorlage zu einem Hollywood-Film mit Tom Hanks, der dieses Frühjahr in die Kinos kommen soll.

Allerdings muß sich Dan Brown seit einiger Zeit gegen Vorwürfe verteidigen, er hätte wichtige Teile seines Bestsellers aus einem anderen Buch übernommen. Die Autoren Michael Baigent und Richard Leigh behaupten, der „Da Vinci Code“ beruhe auf ihrem Buch „Holy Blood and Holy Grail“ (deutsch als „Der Heilige Gral und seine Erben“) und haben Klage gegen Browns Verlag Random House erhoben (Splashbooks berichtete). Ihr Co-Autor Henry Lincoln ist an dem Prozess nicht beteiligt, Medienberichten zufolge aus gesundheitlichen Gründen. Jetzt sind die Argumente vor dem Londoner Gericht unter Vorsitz von Richter Peter Smith ausgetauscht, und die literarische Welt wartet gespannt auf das Urteil. Dieser Artikel soll einen Überblick über die Argumentation der Kläger ebenso wie die der Verteidiger geben.

Die Sicht der Kläger

Die Grundidee beider Bücher ist die gleiche: Jesus habe mit Maria Magdalena Kinder gezeugt, deren Nachfahren noch heute leben, geschützt von einem Geheimbund. Dan Brown habe aber nicht nur die Grundidee, sondern auch die konkrete Struktur von Baigents und Leighs Ideen übernommen, bis hin zu ganzen Textpassagen. Der Anwalt der Kläger, Jonathan Rayner James, legte großen Wert darauf, die Arbeit seiner Klienten als „originäre geistige Schöpfung“, also weniger als historisches Sachbuch zu präsentieren. Denn auf historische Fakten kann es nun einmal kein Copyright geben.

Die Kläger halten es auch für möglich, daß Dan Brown gar nicht wissentlich aus ihrem Buch kopiert habe. Denn große Teile der Recherche für den „Da Vinci Code“ hat seine Frau Blythe Brown übernommen. Deshalb versuchte Rayner James auch, nicht nur herauszubekommen, ob und wann Dan Brown „Der Heilige Gral und seine Erben“ gelesen hat, sondern auch ob und seit wann Blythe Brown das Werk kennt. Allerdings wurde Browns Frau in dem Prozess nicht gehört, was den Anwalt der Klage zu der Vermutung brachte, die Beklagten hätten etwas zu verbergen.

Die Sicht der Beklagten

Auch wenn Dan Brown selbst eigentlich nicht der Beklagte in diesem Prozess ist, sondern sein Verlag Random House, konnten viele Fragen zur Entstehung des „Da Vinci Code“ natürlich nur von ihm beantwortet werden. Brown gab an, daß er das Buch der Kläger sehr wohl gelesen habe. Allerdings sei das erst gewesen, nachdem er den Entwurf für seinen Thriller – der bereits alle angeblich übernommenen Ideen enthielt – schon fertiggestellt hatte. Außerdem das Buch von Baigent, Leigh und Lincoln nur eine Quelle unter vielen gewesen. Dan Brown hält es auch für sehr unwahrscheinlich, daß seine Frau bei ihren Recherchen das Buch sozusagen hinter seinem Rücken bereits früher benutzt hat. Blythe Brown sage deshalb nicht aus, weil er ihr den Trubel und die Aufregung in der Öffentlichkeit ersparen wolle, sagte der selbst als eher medienscheu bekannte Autor.

Hinzu kommt nach Ansicht der Verteidigung, daß viele Ideen aus „Der Heilige Gral und seine Erben“ bereits in noch älteren Quellen auftauchen. Wenn man Brown aus der Übernahme von Ideen einen Vorwurf machen könne, dann müsse man den Klägern denselben Vorwurf machen, weil sie dann aus noch älteren Büchern kopiert hätten. Außerdem sei die Abfolge der hypothetischen Ereignisse, die in beiden Büchern geschildert wird, keine originäre Leistung von Baigent, Leigh und Lincoln, sondern orientiere sich an der realen Geschichte und sei durch diese vorgegeben.

Und auch wenn das Gericht sich den Klägern anschließen sollte, daß Dan Brown Ideen aus „Der Heilige Gral und seine Erben“ übernommen habe, müßten die Kläger nach Meinung von John Baldwin, dem Anwalt von Random House, den Prozess trotzdem verlieren. Denn die Ideen, um die es geht, seien so allgemein, daß sie nicht schutzwürdig seien. Könnte man darauf ein Copyright erheben, hätte das sehr negative Folgen nicht nur auf die Arbeit von Romanautoren; auch die wissenschaftliche und gesellschaftliche Debatte über Religion und viele andere Themen werde stark erschwert, wenn man dabei nicht auf Ideen und Ansätze von anderen zurückgreifen könnte.

Das Urteil?

Richter Peter Smith erklärte zum Abschluß des Prozesses, daß er sein Urteil noch vor Ostern, also bis Mitte April, verkünden wolle.


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Artikel vom: 22.03.2006
Kategorie: Newsartikel
Autor dieses Artikels: Henning Kockerbeck
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Robert Gernhardt
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