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Penguin kann weiter die Früchte des Zorns ernten
Die Penguin Group darf zehn Werke von John Steinbeck doch weiter drucken
Ein Berufungsgericht in New York hat entschieden, dass die Rechte an zehn Werken von John Steinbeck, darunter das legendäre "Früchte des Zorns", doch bei der Penguin Group liegen. Vor zwei Jahren hatte ein Gericht die Rechte dem Sohn und der Enkelin von John Steinbeck zugesprochen. Dieses Urteil wurde jetzt revidiert.

Steinbeck hatte Ende der 1930er Jahre die Verwertungsrechte an vielen seiner Werke an The Viking Press übertragen. Fast vierzig Jahre später wurde Viking Press von der Penguin Group übernommen, auf die dann der Vertrag mit John Steinbeck überging. Inzwischen hatte der 1968 verstorbene Autor seine Rechte als Urheber an seine Frau Elaine vererbt, seine beiden Söhne erhielten jeweils 50.000 Dollar in Treuhandfonds.

1994 vereinbarten Elaine Steinbeck und Penguin einen neuen Vertrag. Dieser umfasst zusätzlich einige Frühwerke und posthum veröffentlichte Bücher. Außerdem spricht er Elaine Steinbeck mehr Geld aus den Verkäufen der Bücher ihres verstorbenen Mannes zu. Elaine Steinbeck starb 2003, und die Anrechte gingen auf ihre Erben über, darunter ihre Schwester und Kinder und Enkel aus einer früheren Ehe.

2004 wandten sich dann Steinbecks Sohn Thomas und Blake Smyle, die Tochter des inzwischen verstorbenen anderen Sohns John IV., an Penguin. Die beiden wollten den ursprünglichen Vertrag aus den 1930ern kündigen. Sie beriefen sich auf eine Gesetz, das Schriftsteller davor schützen soll, die Rechte an ihren Werken am Beginn ihrer Karriere zu billig abzutreten, um dann später am großen monetären Erfolg nicht mehr teilzuhaben. Penguin war jedoch der Meinung, der neue Vertrag von 1994 habe den alten abgelöst, und der könne nicht so einfach gekündigt werden. Thomas Steinbeck und Blake Smyle zogen 2006 vor Gericht, und bekamen Recht. Der Richter übertrug ihnen die Rechte an zehn Büchern des berühmten Vorfahren. Sie hätten den alten Vertrag kündigen können, da Künstlern und deren Nachfahren " eine angemessene Entlohnung für die künstlerischen Geschenke, die sie unserer Kultur machen", zustehe.

Das Berufungsgericht hat dieses Urteil jetzt aufgehoben. Es schloß sich der Meinung von Penguin an, dass der neue Vertrag zwischen Elaine Steinbeck und Penguin die alten Vereinbarungen ersetzt. Die Rechte an den Werken liegen also wieder bei der Penguin Group, und die Nachfahren von John Steinbecks Witwe Elaine erhalten weiterhin ihren Anteil. Der Anwalt von Thomas Steinbeck und Blake Smyle zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Sein Gegenüber meinte, "die Wünsche von John Steinbeck im Bezug auf die Besitzrechte an seinen literarischen Werken" seien bestätigt worden.

Betroffen von dem Urteil sind die folgenden Titel
  • Cup of Gold (Eine Handvoll Gold)
  • The Pastures of Heaven (Das Tal des Himmels)
  • The Red Pony (Gabilan, mein bester Freund)
  • To a God Unknown (Der fremde Gott)
  • Tortilla Flat
  • In Dubious Battle
  • Of Mice and Men (Von Mäusen und Menschen)
  • Of Mice and Men (Von Mäusen und Menschen; das Theaterstück)
  • The Long Valley (Der rote Pony und andere Erzählungen)
  • The Grapes of Wrath (Früchte des Zorns)



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News vom: 14.08.2008
Kategorie: Allgemein
Quelle: Publishers Weekly, ap.google.com
Autor dieser News: Henning Kockerbeck
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